16.12.2010

Leitfaden für Strom- und Gaskonzessionen

Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur haben einen gemeinsamen Leitfaden zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zur Netzüberlassung veröffentlicht und damit ein weiteres Beispiel für die gute Kooperation beider Behörden gezeigt.

Strom- und Gaskonzessionen sind spätestens alle 20 Jahre neu zu vergeben. Ein Großteil der bundesweit auf rund 20.000 geschätzten Konzessionsverträge läuft bereits derzeit bzw. in den nächsten Jahren aus.

Gegenwärtig ist ein Trend zur Rekommunalisierung zu beobachten, bei der Kommunen Konzessionen zunehmend an kommunale Unternehmen vergeben. Der Leitfaden ist auf den Internetseiten des Bundeskartellamtes und der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Quelle: TAM News


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