Strom in Kürze
Ab 1. Dezember verkürzen die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die Vorlaufzeit für Anmeldungen von Stromlieferungen durch ihre Netze von 45 auf 15 Minuten. Diese Frist reicht, dass die ÜNB das Leistungsgleichgewicht in ihren Regelzonen halten.
Die kürzere Vorlaufzeit erleichtert zudem die Durchleitung in die Regelzonen anderer Übertragungsnetze: Künftig kann jeder Stromlieferant, der Leistungsungleichgewichte bei den von ihm belieferten Kunden erkennt, noch bis zu einer Viertelstunde vor Echtzeit das Ungleichgewicht durch Stromlieferungen aus anderen Regelzonen ausgleichen.
Damit können die Stromlieferanten ihre Erzeugung besser an den Verbrauch ihrer Kunden anpassen. Die kürzere Vorlaufzeit trage zu einer weiteren Flexibilisierung des untertägigen Stromhandels bei und sei eine wichtige Bedingung, um den von den ÜNB börslich vermarkteten Ökostrom besser in die regulären Strommärkte zu integrieren, so die Bundesnetzagentur.
Quelle: TAM News

