BGH erlaubt Präimplantationsdiagnositik bei Risikogruppen
Bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Erbschäden dürfen Ärzte künftig im Reagenzglas befruchtete Eizellen auf Genschäden untersuchen und nur die gesunden Zellen für eine künstliche Befruchtung auswählen. Embryonen mit Gendefekt dürfen straflos verworfen werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag.
Der 5. Senat des BGH in Leipzig erlaubte die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) allerdings nur bei den betroffenen Risikogruppen, weil durch diese Methode die Zahl der Abtreibungen schwerst behinderter Kinder vermindert wird. Ansonsten könnten sich Frauen für eine legale Abtreibung entscheiden, wenn während ihrer Schwangerschaft eine Behinderung des Embryos festgestellt wird.
Ein darüber hinaus gehender Einsatz der PID bleibt damit strafbar: Etwa die Auswahl von Embryonen, für die Geburt einer „Wunschtochter“ oder eines „Wunschsohnes“, sind mit dem Urteil „nicht der Weg geöffnet“, betonte das Gericht.

