Bundestag beschließt Teile des Sparpaketes
Am vergangenen Freitag hat der Bundestag einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Rabatte für die patentgeschützten Medikamente neu regelt. Das ist der erste Teil einer ganzen Reihe von Sparmaßnahmen, die dem befürchteten Defizit bei den gesetzlichen Krankenkassen entgegenwirken sollen.
Die Medikamente, die unter den Patentschutz fallen, sind schon immer besonders teuer gewesen. Deshalb gab es auch schon länger einen Rabatt der Hersteller, den sie den gesetzlichen Krankenversicherern gewähren müssen. Diese Abschläge werden nun von sechs auf 16 Prozent gesteigert, wobei diese Maßnahme nicht für alle Zeiten gelten soll. Die Erhöhung der Rabatte soll vom 1. August diesen Jahres bis zum 31. Dezember 2013 Bestand haben. Die Pharmaindustrie wird sozusagen “ausgetrickst”. Damit die Hersteller von Arzneimitteln nicht gleich die Preise erhöhen, um so die Ausdehnung der Rabatte auszugleichen, gibt es einen Preisstopp. Ebenfalls bis zum 31. Dezember 2013 sollen die Preise auf dem Stand vom August 2009 festgeschrieben werden. Mit diesen gesetzlichen Vorgaben will das Gesundheitsministerium dafür sorgen, dass die Krankenkassen ungefähr 1,15 Milliarden Euro jährlich weniger für Medikamente ausgeben müssen.

