Neue Informationspflichtverordnung gilt nicht für Ärzte
Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt (ÄKSA) hat darauf hingewiesen, dass die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) für Ärzte nicht gilt. Die Verordnung betreffe keine Gesundheitsdienstleistungen.
„Trotz eventuell anders lautender Informationen müssen Kammermitglieder daher keine Angaben über ihre Berufshaftpflichtversicherung machen“, heißt es dazu von der ÄKSA. Unabhängig davon seien aber die Vorgaben des Telemediengesetzes hinsichtlich der Pflichtangaben auf einer Praxis-Homepage. Diese hätten weiterhin Bestand.
Die DL-InfoV verpflichtet Dienstleister dazu, ihren Kunden zahlreiche Informationen über ihr Unternehmen sowie die rechtlichen Bedingungen des Vertragsschlusses zur Verfügung zu stellen. © hil/aerzteblatt.de
Quelle: Deutsches Ärzteblatt

