23.04.2010
Urteil: Krankenkassen dürfen Steuerzuschuss behalten
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass der Bundeszuschuss aus Steuermitteln zur Stabilisierung der Krankenkassen-Finanzen verfassungskonform ist. Ein privat versicherter Kläger hatte dies angezweifelt.
Für das Jahr 2010 hat der Bund einen deutlich höheren Zuschuss aus Steuermitteln an die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschüttet als geplant. Grund war das Defizit im Gesundheitsfonds, das aufgrund der Wirtschaftskrise entstanden ist. Ein privat Versicherter hat daher eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil er diese Verwendung der Mittel als nicht rechtens ansah. Die Karlsruher Richter wiesen das Anliegen nun ab, da der Beschwerdeführer nicht unmittelbar betroffen sei (1 BvR 810/08).
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